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Industrieabbruch

Abbrucharbeiten von Z bis A

Die Vorbereitung und die Durchführung von Abbrucharbeiten werden von verschiedenen Einflüssen bestimmt. Während die Quantität der durchzuführenden Abbrucharbeiten durch die einzelnen Unternehmen nicht weiter beeinflusst werden kann, steigen hingegen die qualitativen Ansprüche ständig weiter. Der erhöhte Anspruch beginnt schon bei einer umfangreichen Planung der Abbrucharbeiten. Angefangen bei der gründlichen Vorbereitung, über die konkrete Durchführung bis hin zur abschließenden Abnahme und Abrechnung. Weiter steigende Anforderungen an den Arbeitsschutz, wie die fachgerechte und umweltverträgliche Entsorgung von Bauschutt und der richtige Umgang mit Gefahr und Schadstoffen machen die Abbrucharbeiten zu einem höchst komplexen Unterfangen.

Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung aller Abbrucharbeiten ist das perfekte Zusammenspiel zwischen Auftraggeber und dem ausführenden Unternehmen. Zwischen beiden Parteien müssen im Vorfeld Modalitäten wie die vorschriftsmäßige Umsetzung der Abbrucharbeiten, die konkrete Wahl des Abbruchverfahrens, die Wirtschaftlichkeit der Arbeiten oder die fachgerechte Entsorgung des Bauschutts geklärt werden. Ein maßgeblicher Kostenfaktor bei jedem Abbruch ist die Entsorgung des frei werdenden Materials. Handelt es sich um unbelastetes Material, bietet sich in aller Regel eine stoffliche Verwertung direkt an der Baustelle oder in nächster Nähe an, da hier die größte Wirtschaftlichkeit zu erwarten ist. Zur Umsetzung ist eine strikte Trennung der Baustoffe wie Schutt, Holz, Kunststoff, Metall oder Glas von Anfang an notwendig.

Die Entsorgung von schadstoffhaltigen Materialien gestaltet sich deutlich schwieriger. Der Auftraggeber hat die Verpflichtung, das abzureißende Objekt schon vor Vergabe des Abbruch-Auftrags eingehend auf schädliche Stoffe untersuchen zu lassen. Die aus den Untersuchungen resultierenden Ergebnisse sind dann die Grundlage für die Wahl des Abbruchunternehmens und des Abbruchverfahrens. Sollten erst während der Abbrucharbeiten Gefahrenstoffe entdeckt werden, so ist der Bauherr umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Nach genauer Prüfung auf Schadstoffart und Vorkommen muss dann zusammen mit dem Auftraggeber entschieden werden, auf welche Weise die belasteten Materialien entsorgt werden. Der nun geänderte Ablauf der Abbrucharbeiten muss gegebenenfalls neu strukturiert werden.